Der Landhof ist kein Parkplatz – auch nicht unterirdisch!
Mit der Vergabe des Baurechts an die «Zum Greifen AG» durch den Regierungsrat im Juni 2017 sollten rund 200 Parkplätze in einem Parkhaus unter dem Landhof im Wettsteinquartier in Basel gebaut werden, angeblich für die Anwohnerinnen und Anwohner, um deren vermeintliche Parkierproblematik zu beheben,
– mitfinanziert durch einen Millionenzuschuss aus dem öffentlichen Pendlerfonds,
– ohne dass im Gegenzug Parkplätze oberirdisch aufgehoben werden sollten, wie es die damals gültige Version des Umweltschutzgesetzes vorschrieb,
– und ohne dass die Quartierbevölkerung dazu einbezogen wurde.
Aktueller Stand
Die «IG Quartierparking Landhof – Nein!» wehrte sich in einem vier Jahre dauernden, anstrengenden Kampf gegen das sinnlose Parking-Projekt — letztlich erfolgreich:
- Das geplante Landhof-Parking wird nicht gebaut.
Zuerst die Investorin und Bauherrin «Zum Greifen AG», dann die Regierung haben sich im Sommer 2021 vom Projekt zurückgezogen. - Es wurde festgestellt: Es gibt keinen nennenswerten «Parkierdruck» im Quartier.
Der Widerstand der «IG Quartierparking Landhof – Nein!» hat bewirkt, dass mit der Erhebung der Parkplatzauslastung 2019 der Allmendparkplätze zum ersten Mal eine belastbare Mehrfacherhebung der Parkplatzbelegungen gemacht wurde. Sie stellt fest, dass im Areal rund um den Landhof je nach Erhebungszeitpunkt eine Auslastung der Allmendparkplätze von 81 - 90% herrscht. Wer jetzt noch von «Parkierdruck» redet, ist nicht mehr ernst zu nehmen. - Das Bundesgericht verfügt abschliessend am 19.10.2021, dass
- das von der «IG Quartierparking Landhof – Nein!» geführte, gesamte Einspracheverfahren, das über Entscheide/ Urteile der Allmendverwaltung/ des Tiefbauamts, der Baurekurskommission, des Appellationsgerichts als Verwaltungsgericht bis zum Bundesgericht ging, aufgrund des Rückzugs der Investorin und Bauherrin als gegenstandslos abgeschrieben wird,
- die Verfahrenskosten der Beschwerdegegnerin (der Investorin/ Bauherrin) auferlegt werden, und dass
- die Beschwerdegegnerin (die Investorin/ Bauherrin) der Beschwerdeführerin (der «IG Quartierparking Landhof – Nein!») eine Parteientschädigung von insgesamt SFr. 10'000.- zu entrichten hat.
(Verfügung des Bundesgerichts vom 19.10.2021, anonymisiert, PDF, 3 MB)
Was bisher geschah
Alle wesentlichen Ereignisse rund um das geplante Landhof-Parking übersichtlich auf einer Zeitleiste dargestellt.
Wie es weitergeht
Parkings unter bestehenden Grünflächen sind grundsätzlich noch nicht vom Tisch. Und ein eventuell neues Parking-Projekt unter dem Landhof auch nicht. Wir bleiben am Ball!